Abstract
Die europäische Migrationsdebatte ist heute zunehmend zwischen zwei gegensätzlichen Modellen polarisiert: einem bedingungslosen Multikulturalismus und Konzepten der sogenannten „Remigration“. In Italien entwickelt sich jedoch innerhalb der...
More
Abstract
Die europäische Migrationsdebatte ist heute zunehmend zwischen zwei gegensätzlichen Modellen polarisiert: einem bedingungslosen Multikulturalismus und Konzepten der sogenannten „Remigration“. In Italien entwickelt sich jedoch innerhalb der Rechtsprechung ein anderes Modell durch die sogenannte „komplementäre Schutzgewährung“, die auf dem Schutz des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK basiert. Die jüngsten Entscheidungen der Gerichte von Bologna und Venedig aus dem Jahr 2026 zeigen, dass italienische Richter auch nach den restriktiven Reformen des sogenannten „Decreto Cutro“ weiterhin Schutz für Ausländer anerkennen, die eine konkrete soziale und berufliche Integration erreicht haben. Dieser Beitrag erklärt dem deutschen Publikum den Unterschied zwischen dem politischen Konzept der „Remigration“ und dem Paradigma „Integration oder ReImmigration“ und vertritt die Auffassung, dass letzteres nicht auf kollektiven oder ethnischen Kriterien beruht, sondern auf einer indivi
Less