Seite 1 von 9 der Bau – und – Leistungsbeschreibung Bau- und Leistungsbeschreibung 1. Baustelleneinrichtung Das für die Bebauung zur Verfügung gestellte straßenbündige Grundstück muss so beschaffen sein, dass die erforderlichen Bauarbeiten ungehindert...
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Seite 1 von 9 der Bau – und – Leistungsbeschreibung Bau- und Leistungsbeschreibung 1. Baustelleneinrichtung Das für die Bebauung zur Verfügung gestellte straßenbündige Grundstück muss so beschaffen sein, dass die erforderlichen Bauarbeiten ungehindert ausgeführt werden können. Das Grundstück muss sich an einer mit schweren Baufahrzeugen befahrbareren Straße / Baustraße befinden. Für die Realisierung des Vorhabens ist durch den Auftraggeber Baufreiheit zu schaffen, das heißt, der Bauplatz muss von Bäumen, Gebäuderesten etc. geräumt und mit schweren Baufahrzeugen (40t) befahrbar sein. Für einen Kran ist eine ausreichend belastbare Stellfläche sowie auch eventuell notwendige Überfahrten über vorhandene Gehwege sicherzustellen. Die Geländeoberfläche darf maximal einen Höhenunterschied von 10cm gesamt aufweisen (+/-5cm). Die Baustelleneinrichtung, die Bautoilette und die Schuttentsorgung sind im Leistungsumfang enthalten. Die Baustelle wird Besenrein übergeben, eine Feinreinigung gehört nic
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