Strafprozesse als falsches Rechtsmittel – Schweizer Firmengründungen
Vom 01.01.2000 (jeder Bürger gründete) bis 01.10.2008 (neues Gesetz nur noch Experten)
Dieses gesamte Strafverfahren ist eine grosse Schande für die Schweiz. Die immer an vordester...
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Strafprozesse als falsches Rechtsmittel – Schweizer Firmengründungen
Vom 01.01.2000 (jeder Bürger gründete) bis 01.10.2008 (neues Gesetz nur noch Experten)
Dieses gesamte Strafverfahren ist eine grosse Schande für die Schweiz. Die immer an vordester Front steht, wenn es um die Anmahung der Menschenrechte geht. Hier wurde das Recht auf rechtliches Gehör in gravierender und primitiver Weise systematisch verletzt. Sämtliche EMRK- und Verfahrensrechte von Angeschuldigten wurden über Jahre und systematisch geradezu ad absurdum geführt. Die Akten liegen vor, sodass der Beweis dafür, jederzeit erbracht werden kann. Aber wo (noch) kein Kläger, kein Richter. Darum gilt:
Hier hat die Zürcher Justiz „Politik“ betrieben, anstatt „Recht“ zu sprechen. Ich empfehle den „Justiz-Opfern“ und insbesondere dem „Kaufmann X“ unbedingt rechtliche Schritte im Ausland inkl. einer Schadenersatzklage (Strafprozess oder Schiedsgericht).
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