Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Kollektivvertrag für Arbeiter Artikel I – Vertragspartner Dieser Kollektivvertrag wird zwischen dem Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der...
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Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Kollektivvertrag für Arbeiter Artikel I – Vertragspartner Dieser Kollektivvertrag wird zwischen dem Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 68/5, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits - in den weiteren Ausführungen dieses Kollektivvertrages als Fachverband und Gewerkschaft bezeichnet - abgeschlossen. Artikel II – Geltungsbereich Dieser Kollektivvertrag gilt: 1. Räumlich: Für das gesamte Gebiet der Republik Österreich. 2. Fachlich: Für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausüben. 3. Persönlich: Für alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Soweit in diesem Kollektivvertrag personenbe
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