Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.
08.
2012 eine wichtige Entscheidung zum
Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung verkündet.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollte ein
Urlaubsanspruch auch dann nicht...
More
Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.
08.
2012 eine wichtige Entscheidung zum
Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung verkündet.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollte ein
Urlaubsanspruch auch dann nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer über mehrere
Jahre erkrankt ist und seinen Urlaub daher nicht nehmen kann.
In einer neueren
Entscheidung vom 22.
11.
2011 hat der Europäische Gerichtshof jedoch festgelegt,
es sei nicht zu beanstanden, wenn eine Regelung vorsehe, dass der
Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfalle.
Daraus hat das
Bundesarbeitsgericht jetzt den Grundsatz entwickelt, dass ein Urlaubsanspruch
langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer auch ohne entsprechende
tarifvertragliche Regelung 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.
Dies folge aus einer richtlinienkonformen Auslegung bzw.
Fortbildung von § 7
Abs.
3 Satz des Bundesurlaubsgesetzes.
Für Fragen, die sich hieraus oder sonst im Arbeitsrecht e
Less