Sehr geehrte Damen und Herren,
Geschenke an Geschäftsfreunde können vom Gebenden pauschal besteuert
werden, sodass der Empfänger den Wert nicht versteuern muss.
Davon aus
genommen waren bisher Streuwerbeartikel bis zu einem Wert von 10 €.
Nunmehr sind...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Geschenke an Geschäftsfreunde können vom Gebenden pauschal besteuert
werden, sodass der Empfänger den Wert nicht versteuern muss.
Davon aus
genommen waren bisher Streuwerbeartikel bis zu einem Wert von 10 €.
Nunmehr sind auch Geschenke zu besonderen Gelegenheiten bis zu einem
Wert von 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht mehr zu versteuern.
Bei der Zahlung von fälligen Steuern müssen die vorgegebenen Fristen beachtet
werden.
Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss sich
nicht darum kümmern.
Wer per Scheck bezahlt, sollte sicher stellen, dass dieser
frühzeitig beim Finanzamt ankommt.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser BlitzlichtAusgabe oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern.
02/2013
Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2013
Steuerart Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 11.
02.
2013 1
11.
03.
2013 1
Umsatzsteuer 11.
02.
2013 2
11.
03.
2013 2
Umsatzsteuer-Son
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